Die Polizeidirektion Chemnitz hat Ermittlungen gegen eine Polizistin des Polizeireviers Annaberg wegen des Anfangsverdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen sowie möglicher Datenschutzverstöße aufgenommen. Des Weiteren prüft die Polizeidirektion Chemnitz disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber der Beamtin.

 

Hintergrund:

Seit Ende Juni dieses Jahres kam es in Annaberg-Buchholz zu mehreren gewalttätigen Auseinandersetzungen zweier Gruppierungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, bei denen mehrere Personen teils erheblich verletzt worden waren. Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen konnten mehrere Personen der Gruppierungen, gegen die zum Teil ein Tatverdacht besteht, identifiziert werden.

Am 20. August führte das Polizeirevier Annaberg aufgrund mehrerer Veranstaltungen in Annaberg-Buchholz Einsatzmaßnahmen durch. Den Einsatzkräften wurden dabei Bilder mit persönlichen Daten von mehreren Personen der ermittelten Gruppierung übergeben, um im Rahmen des Einsatzes frühzeitig relevante Personen zu erkennen und weitere denkbare Auseinandersetzungen verhindern zu können.

 

Datenschutz wurde nicht beachtet

Am Einsatztag erfolgte seitens der Polizei auch die Kontaktaufnahme zu Verantwortlichen einer der stattfindenden Veranstaltungen. Derzeit besteht der Verdacht, dass die dafür eingesetzte Beamtin an diese Verantwortlichen unberechtigt Bilder und Daten weitergab. Dies tat sie mit dem Ansinnen, frühzeitig Information durch die Veranstalter zu erlangen, wenn die bereits mehrfach mit Störungen aufgefallene Gruppierung in Erscheinung tritt. Im Rahmen der Ermittlungen zu den eingangs benannten Körperverletzungsdelikten war zwischenzeitlich bekannt geworden, dass die Bilder und personenbezogenen Daten unberechtigt weiterverbreitet wurden. In welchem Umfang und wie dies erfolgte, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Seitens der Polizeidirektion Chemnitz wurden Maßnahmen eingeleitet, um die weitere Verbreitung der in Rede stehenden Personendaten und Fotos zu verhindern sowie zu löschen. Zudem wurde der gemeinsame Datenschutzbeauftragter der Sächsischen Polizei informiert, der seinerseits den Sächsischen Datenschutzbeauftragten über den Vorfall in Kenntnis setzen wird.