Hohndorf. In Hohndorf wurden am Montagabend bei einem 27-Jährigen verfassungsfeindliche Tätowierungen festgestellt.
Hakenkreuze auf dem Rücken und Oberarm
Polizisten kontrollierten den Mann in der Lichtensteiner Straße, nachdem dieser ohne Oberbekleidung lautstark auf sich aufmerksam gemacht hatte. Bei der Kontrolle fielen den Beamten insgesamt drei Hakenkreuze auf, welche auf Rücken und rechtem Oberarm des deutschen Staatsangehörigen tätowiert waren.
Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
Das verbotene Symbol auf dem Rücken des 27-Jährigen misst zehn mal zehn Zentimeter, zwei Hakenkreuze auf dem rechten Oberarm haben jeweils eine Größe von fünf mal fünf Zentimeter. Der Aufforderung zur Verdeckung der Symbole kam der Mann nach, indem er sich ein T-Shirt überzog. Gegen den Deutschen wurde Anzeige wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gestellt.
erschienen am 06.08.2024