Erzgebirge. Die Gewerkschaft ver.di hat in dieser Woche mit unbefristeten Streiks im Personennahverkehr gedroht. Dazu hat der Geschäftsführer des Regionalverkehrs Sachsen (RVE) Roland Richter Stellung bezogen und sich an seine Mitarbeiter gerichtet.
Verhandlungskontingent ausgeschöpft
In einem Statement betont er, dass das aktuelle Angebot, welches eine Gehaltserhöhung von 14 Prozent sowie eine weitere Inflationsprämie von 2000 Euro vorsieht, das damit die Grenze des finanzierbaren und machbaren erreicht sei. Damit erhalten Mitarbeiter einen Stundenlohn von 20,20 Euro und einen monatlichen Bruttoverdienst von knapp 3.400 Euro. "Wenn ver.di behauptet, es sei mehr Geld da zum verteilen, ist dies definitiv falsch.", so Roland Richter vom RVE. Verhandlungsoptionen und Schlichtungsversuche sind von ver.di abgelehnt worden.
"Wer arbeiten möchte, darf seinen Dienst antreten."
Roland Richter stellt dabei heraus, dass dieser Streik einen "immensen Schaden für Bevölkerung und Unternehmen" mit sich bringt: "Umso unverständlicher ist für uns der jetzt vorliegende Aufruf zum unbefristeten Streik. Dieser Streik wird sehr sehr großen Schaden anrichten." Ein Notfahrplan wird von der RVE eingerichtet, der aber voraussetzt das die Mitarbeiter auf der Arbeit erscheinen. Deshalb appelliert Geschäftsführer Richter an seine Mitarbeiter: "Wer arbeiten möchte, darf seinen Dienst antreten!"
"Geschäftsführer der RVE verdreht Tatsachen"
Der Arbeitgeberverband Nahverkehr Sachsen widerspricht den Aussagen von RVE Geschäftsführer Richter. In ihrem Statement heißt es, dass die Behauptungen des Geschäftsführers, insbesondere bezüglich der Ablehnung einer Schlichtung und eines weiteren Sondierungsgesprächs durch ver.di, schlichtweg falsch sind . Die Arbeitgeber haben ein abschließendes Angebot vorgelegt und erklärt, dass es nichts mehr zu verhandeln gibt. Es wird betont, dass die Arbeitgeberseite kein Mandat für ein verbessertes Angebot hat und es seit dem Telefonat am 22. April keine weiteren Kontakte gab. Die Darstellung eines Sondierungsgesprächs durch den Geschäftsführer wird als unzutreffend dargestellt. Es wird klargestellt, dass die Voraussetzungen für eine Schlichtung nicht erfüllt sind, da die Arbeitgeberseite das Scheitern der Verhandlungen nicht erklärt hat und es keine Schlichtungsvereinbarung zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband gibt.
erschienen am 25.04.2024