Aue. Zum Vorhaben der Umnutzung des ehemaligen Supermarktes auf dem Brünlasberg in ein Therapeutisches Versorgungszentrum hat die Stadt Aue- Bad Schlema eine Bauvoranfrage auf dem Tisch. Der Stadtentwicklungsausschuss der Kommune hat der Anfrage jetzt zugestimmt. Laut Baugesetzbuch wird über die Zulässigkeit des Vorhabens im bauaufsichtlichen Verfahren von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Kommune entschieden. Die Fläche, um die es sich handelt, ist im gemeinsamen Flächennutzungsplan des Städtebundes Silberberg als Wohnbaufläche dargestellt.
Sinnvolle Nutzungen für das Gebäude
Ein Fakt von Gesetzesseite her: in einem allgemeinen Wohngebiet ist beispielsweise kein Ärztehaus zulässig, sondern lediglich Räume für Ärzte und heilkundliche Berufe, wie Physiotherapeuten, Heilpraktiker oder auch Apotheken. Demnach wäre die beantragte freiberufliche Nutzung nur in Teilen eines überwiegend, anders genutzten Gebäudes zulässig. Doch es bestehen bei besagtem Gebäude weder im Hinblick auf die Bauweise noch bezüglich der Störung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Bedenken, sodass man von einer grundsätzlichen planungsrechtlichen Zulässigkeit ausgehen kann. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes sei ebenfalls nicht anzunehmen. Wie Oberbürgermeister Heinrich Kohl sagt, wolle man eine sinnvolle Nutzung erreichen für das leerstehende Gebäude.