Reitzenhain. In der letzten Woche konnten bei Kontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain zehn Haftbefehle vollstreckt werden. Gegen zwei Personen lagen gleich mehrere Ausschreibungen vor.

In die JVA Zwickau eingeliefert

Bei der Kontrolle eines 34-jährigen rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten der Bundespolizeiinspektion Chemnitz gleich drei Ausschreibungen fest. Wegen schweren Raub war er vom Amtsgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt worden. Davon hatte er noch eine Restfreiheitsstrafe von 201 Tagen zu verbüßen. Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war er wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchten Wohnungseinbruch zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr ausgeschrieben. Zudem hatte er eine Ausschreibung des Landesamtes für Einwanderung Berlin zur ausländerrechtlichen Festnahme, da gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot erteilt wurde. Er wurde festgenommen und in die JVA Zwickau eingeliefert.

Ersatzfreiheitsstrafe

Ebenfalls in die JVA Zwickau eingeliefert wurde ein 57-jähriger tschechischer Staatsangehöriger. Bei dessen Kontrollen stellten die Beamten zwei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz fest. Er war zwei Mal wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden und hatte seine offenen Geldstrafen in Höhe von insgesamt knapp 2.300 Euro bislang nicht beglichen. Da er diese nun auch vor Ort nicht aufbringen konnte, muss er nun seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen.

36 Tage Ersatzfreiheitsstrafe

Die nächsten 36 Tage wird auch ein 43-jähriger ungarischer Staatsangehöriger seine Ersatzfreiheitsstrafe in der JVA absitzen. Er war vom Amtsgericht Aue-Bad Schlema wegen Diebstahl zu 1.223,50 Euro verurteilt worden. Diese konnte er ebenfalls vor Ort nicht begleichen.

Vier Personen setzten Reise fort

Durch Zahlung der offenen Geldstrafe in Höhe von knapp 8.200 Euro konnten vier weitere Personen ihre Reise fortsetzen.

Weitere Delikte

Bei einem 44-jährigen Rumänen stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Stade fest. Wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort hatte er noch 1.200,50 Euro zu zahlen. Ebenfalls wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort hatte ein 40-jähriger Bulgare eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Mannheim. Er musste noch 1.430 Euro aufbringen. Wegen vorsätzlicher Straßengefährdung durch Trunkenheit, Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubten Entfernen vom Unfallort hatte ein 39- jähriger Pole eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Er konnte die offene Geldstrafe in Höhe von 1.923 Euro ebenso vor Ort zahlen.

Einlieferung in JVA umgangen

Gegen einen 60-jährigen Rumänen lag eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Regensburg vor. Er war vom Amtsgericht Regensburg wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 3.622,50 Euro verurteilt worden. Er selbst konnte vor Ort die offene Geldsumme nicht zahlen. Ein Bekannter zahlte jedoch das Geld für ihn in einer Polizeidienstelle in Frankfurt/Main ein. So entkam er einer Einlieferung in die JVA.