Aue. Die Rathäuser in Aue und Bad Schlema öffnen mit Wirkung vom 1. Juli wieder im regulären Betrieb - das hat die Stadtverwaltung Aue- Bad Schlema jetzt mitgeteilt. Möglich sei das aufgrund der aktuellen epidemischen Lage, die sich immer weiter entspannt. Die Pflicht zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes in den Gebäuden bleibt bestehen. Zwar wird für den Besucherverkehr wieder geöffnet, aber es gibt teilweise eingeschränkte Öffnungszeiten. Für das Rathaus in Aue gilt: Montag 9-12 Uhr und 13- 16 Uhr. Dienstag 9- 12 Uhr und 13- 18 Uhr. Mittwoch 9- 12 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung. Donnerstag 9- 12 Uhr und 13- 16 Uhr sowie Freitag 9- 12.30 Uhr. Das Rathaus am Verwaltungsstandort Bad Schlema hat folgende Öffnungs- und Servicezeiten: Dienstag 9- 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 18 Uhr. Mittwoch 9- 11.30 Uhr sowie Donnerstag 13- 16 Uhr. An beiden Standorten gilt bis zum 1. Juli noch der Fakt, dass ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und in Aue ist bis dahin auch weiterhin mittwochs geschlossen. Wie es von der Stadtverwaltung heißt, arbeite man im Meldeamt und Standesamt generell weiterhin mit Terminvereinbarung, um sowohl für Bürger als auch Mitarbeiter die Wartezeiten zu minimieren. Zudem habe man den Vorteil, dass bei telefonischem Kontakt nochmals mitgeteilt wird, welche Unterlagen erforderlich und mitzubringen sind.
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