Wenn Sie nicht mehr Ihre eigenen Angelegenheiten regeln können, gibt es niemanden, der Sie automatisch vertritt. Das Gesetz sieht dann ein gerichtliches Betreuungsverfahren vor. Das kann langwierig und teuer werden.
Mit der Errichtung einer Vorsorgevollmacht schaffen Sie Abhilfe. Welche Form Sie hierfür wählen, steht Ihnen frei. Folgende Gründe sprechen jedoch dafür, die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden zu lassen:
Bei der Beurkundung einer Vorsorgevollmacht erfragt der Notar Ihren Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt über die rechtliche Tragweite Ihrer Erklärungen. Dies schützt Sie vor Irrtümern. Klare und eindeutige Formulierungen in der Urkunde geben Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche wieder. Bei der Verwendung eines Formulars wäre dies nicht gewährleistet.
Der Notar ist verpflichtet, bei der Beurkundung die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers zu prüfen. Gerade bei hochbetagten Vollmachtgebern hilft dies, spätere Streitigkeiten über die Wirksamkeit der Vollmacht zu vermeiden. Auch die Identität des Vollmachtgebers wird geprüft. Im Rechtsverkehr mit Banken, Behörden oder sonstigen Stellen genießen beurkundete Vorsorgevollmachten daher besondere Akzeptanz.
Nur die beurkundete Vorsorgevollmacht deckt alle Arten von Rechtsgeschäften bestmöglich ab. Zwar gelten oft keine besonderen Formvorschriften. Doch im Detail sieht manches anders aus. Beispielsweise ist der Abschluss eines Darlehensvertrages durch einen Bevollmächtigten nur mittels einer beurkundeten Vorsorgevollmacht möglich. Sie eignet sich - anders als eine privatschriftliche Vollmacht - außerdem für Grundstücksgeschäfte aller Art.
Bei einer beurkundeten Vollmacht kann der Notar den Bevollmächtigten im Falle des Verlustes weitere Ausfertigungen erteilen. Diese haben rechtlich den gleichen Wert wie das Original. Privatschriftliche Vollmachten versagen hier. Der Verlust des Originals bedeutet praktisch den Verlust der Vertretungsmöglichkeit. Ist der Vollmachtgeber zwischenzeitlich geschäftsunfähig, ist ein gerichtliches Betreuungsverfahren unumgänglich.
Die Kosten einer beurkundeten Vorsorgevollmacht sind moderat. Sie richten sich vorrangig nach dem Vermögen des Vollmachtgebers. Für eine umfängliche Vollmacht fallen bei einem Vermögen von 100.000 € maximal 165 € nebst Umsatzsteuer und Auslagen an. Zum Vergleich: Allein die jährlichen Gerichtsgebühren für eine Dauerbetreuung im Vermögensbereich belaufen sich auf mindestens 200 €.
Fazit: Die notariell beurkundete Vorsorgevollmacht erlaubt schnelles und unproblematisches Handeln im Notfall. Als Baustein der Vorsorgeplanung ist sie ein "Premiumprodukt". Die hierfür anfallenden Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum praktischen Nutzen, den man vollends erkennt, wenn die Notlage eingetreten ist.
Rüdiger Müller
Geschäftsführer der
Notarkammer Sachsen
erschienen am 10.10.2015