Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen den 53-jährigen Syrer (in Untersuchungshaft seit 25. Dezember 2019) und dessen 17-jährigen Sohn (in Untersuchungshaft seit 23.Januar 2020) sowie einen weiteren 22-jährigen Libyer Anklage erhoben.
Das teilte die Staatsanwaltschaft am heutigen Nachmittag mit.
Das war an Heiligabend passiert
Wie bereits berichtet, fand am Heiligabend letzten Jahres im Gemeindehaus der Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinde in Aue eine Weihnachtsfeier für Bedürftige und Migranten statt, bei der Weihnachtsgeschenke verteilt wurden.
Während dieser Feier geriet der 53-jährige Syrer gegen 21.30 Uhr mit einem afghanischen Asylbewerber und dessen Ehefrau in Streit, der in wechselseitigen Beleidigungen und leichten körperlichen Übergriffen mündete.
Um den ungestörten Verlauf der Weihnachtsfeier zu sichern, wurde der Angeschuldigte von dem später geschädigten Mitarbeiter der Gemeinde der Einrichtung verwiesen.
Daraufhin informierte der Syrer seinen 17-jährigen Sohn und weitere sechs Personen - unter anderem den angeklagten 22-jährigen Libyer - und veranlasste sie, die an dem Streit beteiligten Personen zu überfallen und körperlich anzugreifen.
Ihm war hierbei bekannt, dass sein Sohn ein Küchenmesser mit sich führte und damit gegebenenfalls auch andere Personen tödlich verletzen würde.
Nachdem sich diese Männer Zutritt zum Geschenkezimmer verschafft hatten, verbrachten sie zwei anwesende Asylbewerber zu Boden und schlugen und traten anschließend auf die beiden ein.
Als der später geschädigte Gemeindemitarbeiter schlichtend eingreifen und den 17-jährigen Angeschuldigten von weiteren Schlägen abhalten wollte, stach dieser mit dem mitgeführten Küchenmesser einmal wuchtig in die linke Flankenseite des Geschädigten, wodurch dieser so schwer verletzt wurde, dass er nur durch eine Notoperation gerettet werden konnte.
Sowohl der angeschuldigte Jugendliche als auch dessen Vater hatten hierbei zumindest billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigten durch den Einsatz des Messers tödlich verletzt werden könnte.
Wegen dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft gegen den 53-jährigen Syrer Anklage wegen Anstiftung zum versuchten Totschlag und zur gefährlichen Körperverletzung in 3 Fällen erhoben.
Sein 17-jähriger Sohn muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in 3 Fällen und der 22-jährige Libyer wegen gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen verantworten.
Die Hauptverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts Chemnitz wird voraussichtlich am 17. Juni beginnen.
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