Reitzenhain. Am Freitag gegen 22.25 Uhr wurden während der Einreisekontrolle in Reitzenhain in einem PKW neben dem 59-jährigen italienischen Fahrer zehn syrische Staatsangehörige (fünf Erwachsene und fünf Kinder) ohne aufenthaltslegitimierende Dokumente festgestellt. Aufgrund des Verdachts der Einschleusung von Ausländern und der unerlaubten Einreise wurden alle Personen zur Bundespolizeiinspektion Chemnitz verbracht. Aufgrund gestellter Asylgesuche wurden im Anschluss an die polizeiliche Bearbeitung alle zehn syrischen Staatsangehörige an die Erstaufnahmeeinrichtung weitergeleitet. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft konnte der mutmaßliche Schleuser seine Reise im Anschluss an die strafprozessuale Bearbeitung fortsetzen.
Weitere Einreisekontrollen
Am Montag gegen 00.45 Uhr wurden bei Kontrollmaßnahmen auf der B174 zwei georgische Staatsangehörige im Alter von 29 Jahren festgestellt, welche nicht im Besitz der erforderlichen Einreisedokumente waren. Bei einem der Personen war die Duldung für Deutschland erloschen und er ist ausreisepflichtig. Zu einem bereits geplanten Rückführungstermin war der Georgier im September nicht angetroffen worden. Nun sitzt er in Abschiebehaft und wird in den kommenden Tagen in seinen Heimatstaat abgeschoben. Gegen ihn lag zudem ein offener Haftbefehl der Staatsanwalt Kassel vor. Er war wegen Diebstahl zu einer Geldstrafe von insgesamt 686 Euro verurteilt worden. Diese konnte er vor Ort begleichen.
Weitere Haftbefehle
Drei weitere Haftbefehle wurden bei einem 33-jährigen ukrainischen, einem 33-jähriger bulgarischen und einem 45-jährigen rumänischen Staatsangehörigen festgestellt.
Im Rahmen der wiedereingeführten Grenzkontrolle kontrollierten Ein-satzkräfte der Bundespolizei am Freitag gegen 18.30 Uhr einen 33-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen nach der Einreise aus Richtung Tschechien. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung der Person stellten die Beamten eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung fest. Wegen Einschleusung von Ausländern war er vom Amtsgericht Chemnitz zu einer Geldstrafe von insgesamt 5.088 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 140 Tagen verurteilt worden. Ein Bekannter konnte für ihn die offene Geldstrafe aufbringen, somit konnte er seine Reise fortsetzen.
Des Weiteren lag gegen einen 33-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Erfurt vor. Er war vom Amtsgericht Weimar wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 592,81 Euro verurteilt worden.
Aufgrund einer Ordnungswidrigkeit und einer noch offenen Geldbuße in Höhe von 40 Euro war der 45-jährige rumänische Staatsangehörige von der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Strafvollstreckung ausgeschrieben.
Beide Personen konnten nach Zahlung ihrer offenen Geldstrafen ihre Reise ebenfalls fortsetzen.
erschienen am 23.10.2023