Region. Im Erzgebirgskreis hat am 12. Juni 2021 an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 50 unterschritten.
Diese Unterschreitung bewirkt, dass ab dem übernächsten Tag, also ab dem heutigen 14. Juni 2021 weitere erleichternde Maßnahmen gelten. Die Maßnahmen regelt ausschließlich die gültige Sächsische Corona-Schutz-Verordnung.
Kontaktbeschränkung
Es dürfen 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Hausstände zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, vollständig Geimpfte und Genesene zählen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mit.
Öffnung der Innengastronomie
Öffnung der Innengastronomie mit Kontakterfassung für Besucher. Sollten Personen aus mehreren Hausständen an einem Tisch sitzen, müssen diese einen negativen tagesaktuellen Test vorweisen (ausgenommen vollständig Geimpfte und Genesene).
Kontaktsport auf Innensportanlagen
Kontaktsport auf Innensportanlagen ist mit bis zu 30 Personen mit tagesaktuellem Test und Kontakterfassung zulässig, wobei auch das Anleitungspersonal einen tagesaktuellen Test nachweisen muss.
Öffnung von Schwimmbädern und Wellnesszentren
Die Öffnung von Hallenbädern, Kurbädern, Spaßbädern, Hotelschwimmbädern, Wellnesszentren und Thermen ist möglich, wobei neben einem Hygienekonzept die Kontakterfassung und die tagesaktuelle Testung der Besucher benötigt wird. Für Minderjährige entfällt in Freibädern die Testpflicht.
Kulturelle Bereiche dürfen öffnen
Indoorspielplätze, Zirkusse, Spielhallen, -banken, Wettannahmestellen können mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und tagesaktueller Testung der Kunden öffnen. Großveranstaltungen mit über 1.000 Besuchern gleichzeitig sind mit genehmigtem Hygienekonzept, den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung sowie Testpflicht zulässig.
Voraussetzung für darüber hinausgehende Lockerungen und Erleichterungen (speziell das Wegfallen der Testpflicht in vielen Bereichen) ist die Unterschreitung des Schwellenwertes von 35 an fünf aufeinanderfolgenden Tagen. Der Erzgebirgskreis wird dazu entsprechend informieren.
Weitere Informationen: www.erzgebirgskreis.de/coronavirus
Der Freistaat Sachsen informiert zur Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung ausführlich auf www.coronavirus.sachsen.de
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