Marienberg. Am Montag gegen 20. 25 Uhr kam es in der Ortslage Rübenau zu einer Kontrolle der Gemeinsamen Fahndungsgruppe (Bundes-und Landespolizei) von vier Jugendliche nach der Einreise aus Richtung Tschechien. Die Beamten stellten beim Nachschau in den mitgeführten Sachen eine große Anzahl verbotener Pyrotechnik fest. Dabei waren zwei Kugelbomben, eine Feuerwerksbatterie sowie 383 Böller. Die Nettoexplosivmasse beträgt ca. 5,5 Kilogramm. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und die vier Jugendlichen im Alter von 15, 17, 18 und 20 Jahren wurden zum Polizeirevier Marienberg gebracht. Die zwei Minderjährigen konnten später von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Die vier müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten.
Verstöße mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro
Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, erwartet neben einer Strafanzeig auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei. Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
erschienen am 19.12.2023