Olbernhau. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierte am Samstag gegen 12:55 Uhr in Olbernhau zwei 16- und 17-jährige Jugendliche, nach der Einreise aus Tschechien. Die beiden führten mehrere Feuerwerkskörper mit sich. Dabei handelte es sich um insgesamt 60 Feuerwerkskörper der Kategorie F3 sowie 100 der Kategorie F4, welche in Deutschland erlaubnispflichtig bzw. nicht zugelassen sind. Die Netto-Explosivmasse der Feuerwerkskörper betrug circa 1,2 Kilogramm.
Beschlagnahmung der Sprengkörper
Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und die beiden Jugendlichen eingehend belehrt. Sie müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz verantworten. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern aus-geht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Diese Verstöße können mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 Euro oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Hohes Strafmaß angesetzt
Neben einer Strafanzeige erwartet Personen, die verbotene Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, auch eine finanzielle Forderung für den professionellen Transport und die Vernichtung der verbotenen Feuerwerkskörper durch die Bundespolizei.Darum: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!!!
erschienen am 07.11.2022