Am frühen Donnerstagmorgen gegen 2.30 Uhr wurde ein Fahrzeug durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz in der Ortslage Großolbersdorf einer Kontrolle unterzogen. Die fahndungsmäßige Überprüfung des Fahrers ergab, dass gegen den 44-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) vorlag.
Nach Zahlung einer Geldstrafe ist 44-Jähriger auf Weiterreise
Er war wegen Einschleusens von Ausländern zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1780 Euro plus 77,50 Euro Verfahrenskosten oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 89 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe begleichen konnte, wurde ihm die Weiterreise gestattet.
erschienen am 03.02.2022