Reitzenhain. Bei Kontrollen am Grenzübergang in Reitzenhain stellten Beamte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz zwei Personen mit Ausschreibungen zur Strafvollstreckung fest. Für eine Person endete die Reise in der JVA.
In die JVA eingeliefert
Am 3. Januar gegen 6.15 Uhr stellten die Kollegen bei der Kontrolle einer 33-jährigen rumänischen Staatsangehörigen eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft München fest. Sie war vom Amtsgericht Miesbach wegen Betrug zu einer Geldstrafe von insgesamt 2.112,45 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 50 Tagen verurteilt worden. Da sie die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde sie in die JVA eingeliefert.
Verstoß gegen das Waffengesetz
Bei der Kontrolle eines 32-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen wurde ebenfalls eine Ausschreibung zur Strafvollstreckung festgestellt. Er war vom Amtsgericht Kaufbeuren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 1.277,50 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verurteilt worden. Da er die offene Geldstrafe vor Ort beglich, konnte er seine Reise fortsetzen.
erschienen am 05.01.2024