Bärenstein. Am vergangenen Donnerstag um 10.30 Uhr wurde in der Ortslage Bärenstein ein 29-jähriger Deutscher nach erfolgter Einreise aus Tschechien mit seinem PKW durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrolliert. Bei der Nachschau im Kofferraum wurden in einer Mülltüte Feuerwerkskörper der Kategorien F 3 und F4 festgestellt.
Bei den Feuerwerkskörpern handelt es sich um erlaubnispflichtige bzw. nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Tschechien. Die Netto-Explosivmasse beträgt fast zwei Kilogramm. Gegen den 29 Jährigen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Verstöße werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet
Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich beim Umgang mit verbotenen Feuerwerkskörpern nicht nur Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt. Verstöße können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik.
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