Aue. Für das Sport- und Freizeitzentrum in Aue ist der FC Erzgebirge Aue per Bewirtschaftungsvertrag als Hauptnutzer benannt - der Stadtrat hat dem zugestimmt. Die Stadt Aue-Bad Schlema stellt als Eigentümer das Sport- und Freizeitzentrum sowohl für Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb als auch für das Durchführen von Veranstaltungen zur Verfügung.
Das regelt der Vertrag
Der Bewirtschaftungsvertrag ist für die Dauer von zehn Jahren geschlossen. Dieser regelt die Nutzung und Bewirtschaftung des Objektes. Festgeschrieben ist darin unter anderem auch, dass der Hauptnutzer eine Untervermietung im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Genehmigung zusichert und zwar für Amateursportvereine, Schulen und weitere Nutzungsgruppen der Stadt Aue-Bad Schlema.
Sämtliche Betriebskosten des Objektes trägt während der Vertragsdauer der Hauptnutzer, der zudem verpflichtet ist, alle notwendigen Pflegemaßnahmen selbstständig vorzunehmen und das Objekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Auch Reinigungsarbeiten müssen übernommen werden für Anlagen und Gebäudeteile. Dazu gehört es auch, die Sportflächen, Kunstrasenplätze und den Naturrasenplatz in einem nutzungsfähigen Zustand zu halten, die Freiflächen zu pflegen und sich um den Grünschnitt innerhalb des Sportzentrums zu kümmern. Die Sportstätte einschließlich des Mehrzweckgebäudes sind den Schulen im Stadtgebiet Aue-Bad Schlema gebührenfrei zur Verfügung zu stellen.
Der Vertrag regelt, dass der Schulsport zu den üblichen Unterrichtszeiten Vorrang hat gegenüber anderen Nutzungszwecken. Die zu erwartenden Betriebskosten liegen bei 218.800 Euro im Jahr. Für das laufende Haushaltsjahr 2022 ist seitens der Kommune ein Bewirtschaftungszuschuss von 90.000 Euro eingestellt.