Einbahnstraßenregelung wegen Fahrbahnschäden auf S 258

Umgehung Einschränkung auf dem Autobahnzubringer im Bereich der Ortsumgehung Zwönitz

Zwönitz. 

Zwönitz. Im Bereich der Ortsumgehung Zwönitz gilt seit gestern und noch bis 2. August eine Einbahnstraßenregelung. Der Verkehr aus Richtung Annaberg-Buchholz nach Stollberg kann die Ortsumgehung, sprich die Staatsstraße (S) 258 ungehindert nutzen.

Umleitung

Anders der Verkehr aus Stollberg kommend in Richtung Annaberg-Buchholz fahrend. Diese Fahrzeuge werden ab der Abfahrt Stollberger Straße (Zwönitzer Agrargenossenschaft) über die Ortslage Zwönitz, über die Stollberger- und Niederzwönitzer Straße, zurück auf die S 258 umgeleitet.

Fahrbahnschäden werden behoben

Der Hintergrund sind Fahrbahnschäden. Entstanden sind die durch die sehr hohen Temperaturwerte. Dadurch sind Fahrbahnschichten nach oben gedrückt worden und infolgedessen gab es Fahrbahnausbrüche und Verformungen auf einer Fläche von rund 65 Quadratmeter und diese sorgten für eine massive Verkehrsgefährdung, wie es seitens des Landratsamtes Erzgebirgskreis heißt. Der Erzgebirgskreis hat außerhalb seiner Zuständigkeit bereits letztes Jahr den Abschnitt zwischen Abfahrt Annaberger Straße und Abfahrt Zwönitz Mitte "Floraland" mit einer faktisch umfänglichen Erhaltungsmaßnahme zu Lasten anderer Unterhaltungsmaßnahmen bedacht. Den Abschnitt zwischen Abfahrt "Floraland" und Abfahrt Stollberger Straße/Zwönitzer Agrargenossenschaft wollte das hierfür zuständige Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LaSuV) im laufenden Kalenderjahr umsetzen, wie es heißt. Doch nach aktuellem Kenntnisstand wird diese Maßnahme seitens des LaSuV dieses Jahr nicht mehr realisiert. Und so werden seitens des Erzgebirgskreis qualitative Flickungen durchgeführt als Unterhaltungsmaßnahme. Dafür sind entsprechende Verkehrssperrungen nötig.



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