Aue. Das Thema DDR-Garagen, die auf kommunalem Grund und Boden stehen, ist gerade in aller Munde. Per 1. Januar 2023 gelten das Eigentum an den Garagen und am Grundstück als eine Einheit. In Aue-Bad Schlema wird, wie Oberbürgermeister Heinrich Kohl sagt, mit den Pachtverträgen alles beim Alten bleiben: "Wir kennen das super Verhältnis des Einheimischen zu seiner Eigentumsgarage, die er vor über 30 Jahren errichtet hat."
Eigentum der Garagen geht nicht über
Wie Kohl sagt, gehe laut dem Schuldrechtsanpassungsgesetz das Eigentum der Garagen nicht über, wenn der Vertrag weiter bestehen bleibt. Mit einer Übernahme würde die Stadt die Rechtsstellung eines Vollvermieters einnehmen und damit auch alle verbundenen Pflichten haben. Kohl sieht die Kostenseite für die Kommune mit Blick auf die 30 Jahre alten Garagen. Man habe als Vermieter dann die Pflicht, die Garagen in einem ordentlichen Zustand zu halten. Zudem habe man gar nicht das nötige Personal für die Verwaltung mit Nebenkostenabrechnung und allem, was dazu gehört. Auch die Einführung der Umsatzsteuer, die ansteht, sein ein Thema, das man ins Kalkül ziehen müsse.
Betrachtung mit nüchternem Blick
Das Stadtoberhaupt sagt auch: "Wir haben die Garagen nicht als neue Einnahmequelle entdeckt, weil wir auch das Spiegelbild der Ausgabenseite sehen. Mit nüchternem Blick betrachtet, machen wir möglichst wenig bis nichts." Kämmerer Matthias Stopp spricht davon, wenn man die Fläche eines Garagenhofes in Zukunft brauchen würde, dann hätte man als Kommune einen ordentlichen Kündigungsgrund. Der Pächter hätte in dem Fall kein Recht auf eine Entschädigung.