Erzgebirgskreis. Am heutigen Montag hat der Erzgebirgskreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tages-Inzidenz von 100 unterschritten. Damit tritt ab Mittwoch die Bundesnotbremse außer Kraft.
Folgende Regelungen gelten am Mittwoch im Erzgebirge
Private Zusammenkünfte von zwei Hausständen mit maximal fünf Personen in geschlossenen Räumen und zehn Personen im Freien sind möglich. Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden nicht mitgezählt.
Der gesamte Einzelhandel kann für Kunden, die einen tagesaktuellen Test vorweisen können, öffnen. Supermärkte, Baumärkte und andere Angebote der Grundversorgung sind weiterhin von der Testpflicht ausgenommen.
Die Gastronomie kann ihre Außenbereiche mit Kontakterfassung öffnen. Befinden sich mehrere Hausstände an einem Tisch, so gilt auch hier für alle die Testpflicht.
Campingplätze und Ferienwohnungen können genutzt werden, wobei auch hier eine Kontakterfassung erforderlich ist.
Open-Air-Veranstaltungen können mit Terminbuchung, Kontakterfassung und Testpflicht stattfinden. Freizeitparks und -bäder dürfen ebenfalls unter Einhaltung des Hygienekonzepts, einer Kontakterfassung und Testpflicht öffnen. Botanische und zoologische Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen, negativen Test besucht werden. Autokinos können wieder geöffnet werden.
Kontaktfreier und Kontaktsport in Gruppen von bis zu 20 Minderjährigen im Außenbereich ist auch außerhalb von Sportanlagen möglich. Kontaktfreier Sport auf Innen- Außensportanlagen sowie Kontaktsport auf Außenanlagen ist mit einem tagesaktuellen Test und Kontakterfassung mit bis zu 30 Personen möglich. Fitnessstudios dürfen ebenfalls unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen. Dort besteht Test- und Kontakterfassungs-Pflicht.
Wann treten weitere Lockerungen in Kraft?
Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz den Schwellenwert von 50 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschreitet, gelten weitere Lockerungen ab dem übernächsten Tag.