Das Infektionsgeschehen im Erzgebirgskreis ist weiterhin rückläufig. Seit heute, dem 16. Juni 2021, ist der Inzidenzwert unter 20 abgesunken. Stand heute sind insgesamt 31.923 amtlich bekannte Infizierte bzw. laborbestätigte Fälle von Personen, bei denen das SARS-CoV-2 Virus nachgewiesen wurde, für den Erzgebirgskreis statistisch erfasst. Das Durchschnittsalter dieser Fälle liegt bei 51 Jahren. Inzwischen sind 875 Personen aus dem Personenkreis der amtlich bekannten COVID-19 Infizierten verstorben. Im Vergleich zum Mittwoch der Vorwoche sind es 7 mehr. Das Durchschnittsalter der im Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung Verstorbenen liegt bei 82 Jahren.
Corona-Schutzverordnung und Hygienekonzepte
Gemäß der aktuell geltenden Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) ist die Öffnung aufgrund der anhaltenden 7-Tages-Inzidenz von unter 35 von Geschäften, Betrieben und Angeboten sowie Veranstaltungen unter Einhaltung der Hygieneregeln sowie sonstigen in der Verordnung zulässig.
Insbesondere zum Einhalten von Hygieneregeln sieht die SächsCoronaSchVO vor, dass aufgrund von SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards umzusetzen und nachzuhalten sind. Bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Großveranstaltungen, Diskotheken, Clubs und Prostitutionsstätten, unterliegen die Hygienekonzepte nicht der Genehmigungspflicht durch das Gesundheitsamt, sondern sind auf Verlangen vorzuzeigen und nachzuweisen.