Die Ausgangssperre im erzgebirgischen Landkreis wird ab Samstag aufgehoben, da der Schwellenwert der 7-Tage-Inzidenzen am dritten Tag in Folge unterschritten wurde. Das teilte die Pressestelle des Landkreises am heutigen Freitagmittag mit.
Ausgangssperre gilt nur für ungeimpfte Personen
Die Sächsische Corona-Notfall-Verordnung (SächsCoronaNotVO) vom 19. November - in ihrer konsolidierten Fassung vom 13. Dezember - regelt in, dass die Ausgangsbeschränkungen (Ausgangssperre) nicht mehr gelten, wenn der Schwellenwert an. Am Freitag wurde der Sieben-Tage-Inzidenzwert durch das Robert-Koch-Institut mit 809,5 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner im Erzgebirgskreis innerhalb von sieben Tagen angegeben. Der Schwellenwert von 1.000 wurde am dritten Tag in Folge unterschritten.
Somit gilt die seit dem 23. November geltende Ausgangssperre im Erzgebirgskreis ab dem 18. Dezember nicht mehr.
Erneute Ausgangssperre droht bei Überschreitung innerhalb der nächsten Woche
"Sollte der Schwellenwert von 1 000 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner im Erzgebirgskreis innerhalb von sieben Tagen wieder überschritten werden, tritt erneut eine Ausgangssperre zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr in Kraft", heißt es in der Pressemitteilung.
Das Verlassen der Unterkunft ist dann nur aus triftigen Gründen zulässig. Die Ausgangssperre gilt nicht für geimpfte oder genesene Personen.
erschienen am 17.12.2021