Im KGE - Kompetenzzentrum für Gemeinwesenarbeit und Engagement im ehemals Café Temper in Aue gibt es jetzt jeden vierten Dienstag im Monat einen Vortrag seitens der Caritas, wo es um Schuldner- und Insolvenzberatung und den Ablauf eines Insolvenzverfahrens geht. Anmelden können sich Interessierte über die Beratungsstelle der Caritas - beim Caritasverband Dekanat Zwickau in der Bahnhofstraße 16 in Aue. Telefonisch erreichbar unter: 03771-598330. Wie es heißt, müsse ein Insolvenzverfahren gut vorbereitet sein und von professionellen Beratern unterstützt werden. Der Weg des Insolvenzverfahrens mit anschließender Restschuldbefreiung sei vom Gesetzgeber den Bürgern als eine letzte Möglichkeit der Entschuldung an die Hand gegeben worden, um wieder aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben zu können.
Dauer des Insolvenzverfahrens wurde halbiert
Bereits im Dezember 2020 ist das Gesetz zur Verkürzung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren beschlossen worden, das sowohl für Selbstständige als auch für Verbraucher gilt. Geregelt wurde, dass sich die Laufzeit eines Insolvenzverfahrens von bislang sechs Jahren auf drei Jahre verkürzt, ohne dass daran eine Bedingung der Tilgung geknüpft ist. Dennoch müssen Schuldner auch weiterhin bestimmten Pflichten und Obliegenheiten nachkommen, um eine Restschuldbefreiung zu erlangen.
Bestimmte Pflichten für Schuldner bleiben bestehen
Dazu gehöre es, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen oder sich um eine solche zu bemühen. Zudem würden Schuldner darüber hinaus in der sogenannten Wohlverhaltensphase stärker zur Herausgabe von erlangtem Vermögen herangezogen - Schenkungen zur Hälfte und Gewinne aus Lotterien, Ausspielungen und Spielen mit Gewinnmöglichkeiten vollständig. Dieser Gelder würden in erster Linie zur Tilgung der Verfahrenskosten verwendet, wie es heißt.