Reitzenhain. Polizisten prüften in den vergangenen Tagen mehrfach Reisende in Reitzenhain und vollstreckten mehrere Haftbefehle.
Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs
Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz kontrollierten am 27. Oktober um 9 Uhr in Reitzenhain einen 71-jährigen ungarischen Staatsangehörigen. Bei der Überprüfung der Personalien stellten die Beamten fest, dass der Ungar von der Staatsanwaltschaft Altötting mittels Haftbefehl wegen Kennzeichenmissbrauchs gesucht wurde. Der 71-Jährige konnte die Gesamtgeldstrafe von 1077,50 Euro aufbringen und ihm wurde die Weiterreise gestattet.
Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Am 28. Oktober um 4.40 Uhr wurde ein 49- jähriger Slowake ebenfalls in Reitzenhain zur Einreisekontrolle vorstellig, auch hier stellten die Beamten eine Ausschreibung zum Haftbefehl wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort von der Staatsanwaltschaft Heidelberg fest. Der Slowake konnte die Gesamtgeldstrafe von 2373,00 Euro aufbringen und die Weiterreise wurde ihm gestattet.
Hohe Geldstrafe wegen Trunkenheitsfahrt
Zu einer Kontrolle eines 24-jährigen Slowaken kam es am 29. Oktober gegen 14.30 Uhr. Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz stellen auch hier eine Ausschreibung zum Haftbefehl fest. Der Slowake war von der Staatsanwaltschaft Kiel wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Gesamtgeldstrafe von 990,00 Euro verurteilt worden. Er bezahlte die geforderte Summe und konnte seine Reise fortsetzen.
Ausschreibung zum Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft
Auch bei einem 32-jährigen Rumäne wurde bei der Einreisekontrolle am 30. Oktober um 4.45 Uhr eine Ausschreibung zum Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Göttingen festgestellt. Auch hier konnte der Rumäne die geforderte Gesamtgeldstrafe von 330,00 Euro begleichen und weiterreisen.
erschienen am 30.10.2023