Aue-Bad Schlema. Der Brandbrief, den Aue-Bad Schlemas Oberbürgermeister Heinrich Kohl Anfang Februar an das Sächsische Wirtschaftsministerium, an Minister Martin Dulig, gesendet hat, scheint Wirkung zu zeigen.

 

Auszahlung von Überbrückungshilfen

In diesem Schreiben hatte Kohl um Auszahlung von Überbrückungshilfen gebeten und gleichzeitig auch um Prüfung eines möglichen Verzichts bezüglich Rückforderungen von Gewerbetreibenden. Die Bitte, die sicherlich auch anderen geäußert haben, scheint erhört. Die Berechnungsgrundlage für die Hilfen ist geändert worden. Die Gewerbetreibenden, so heißt es aus der Stadtverwaltung Aue-Bad Schlema, können jetzt wohl selbst entscheiden, welchen Zeitraum sie in der Lockdownzeit beantragen. Und die ausgezahlten Personalkosten können von den Umsatzerlösen abgezogen werden. Dazu wurde ein Berechnungs-Tool aktualisiert. Alle Informationen sind online zu finden unter: www.sab.sachsen.de/coronahilfe/berechnung

 

Wiederauszahlung möglich

Sollte sich bei dieser Berechnung ergeben, dass ein Unternehmer zu viel zurückgezahlt hat, kann dieser die Wiederauszahlung des zu viel zurückgezahlten Zuschusses beantragen. Dazu muss das ausgefüllte Berechnungstool als Anlage ebenso gesendet werden, wie der neu ermittelte Auszahlungsbetrag. Bis 31. März ist dies möglich per E-Mail an: corona-aktion@sab.sachsen.de