Aue-Bad Schlema. Im einem Schreiben hat sich Aue-Bad Schlema Oberbürgermeister Heinrich Kohl an das Wirtschaftsministerium gewendet und in diesem Rahmen zum einem um Auszahlung von Überbrückungshilfen gebeten und zum anderen um die Prüfung auf einen möglichen Verzicht von Rückforderungen an Gewerbetreibende. Wie Kohl aus Erfahrung weiß, ist die Corona-Zeit für Gewerbetreibende besonders hart. Erst mussten die Betriebe in einigen Branchen monatelang geschlossen bleiben und jetzt fordern Banken finanzielle Hilfen in vielen Fällen zurück. Für Kleinunternehmer seien diese Rückzahlungsforderungen existenzbedrohend, sagt Kohl. Was die staatlichen Hilfen angeht, so seien die Regeln für die Gewährung der finanziellen Hilfen nachträglich vom Land geändert worden, so dass nun Rückforderungen an die Gewerbetreibenden gestellt werden, die bei der Antragstellung auf die geltenden Bedingungen vertraut hatten.
Rücklagen und Altersvorsorgen aufgebraucht
Betroffene können diese Rückforderungen kaum leisten. Hier müsse nachgebessert werden, so Kohl. Nur wenige Gewerbetreibende seien in der Lage, über einen längeren Zeitraum von ihren Rücklagen zu leben. Bei den meisten seien private Rücklagen aufgebraucht und die Altersvorsorge aufgelöst, um laufende Rechnungen zu begleichen. Man hat die Befürchtung, so Kohl, dass immer mehr Läden schließen, was die Attraktivität von Innenstädten mindert. In Zukunft gebe es wohlmöglich kaum noch Geschäfte oder Gaststätten in der Stadt. Der stationäre Einzelhandel, die Gastronomen und Dienstleister haben klare Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Internet-Handel, da man mit Einschränkungen zu kämpfen hat. Kunden bleiben weg und somit auch der dringend benötigte Umsatz.
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