Lößnitz. In der Stadt Lößnitz gelten ab kommenden Jahr neue Entgelte für die 150 unbebauten Stellplätze - so werden ab Januar 20 Euro pro Monat fällig und ab 2025 erhöht sich die Summe auf 25 Euro. Hinzu kommen die geltende Mehrwertsteuer sowie öffentliche Lasten, wie Grundsteuer. Das können aber auch Regenwassergebühren sein, die aktuell im Erzgebirgskreis nicht erhoben werden.
Auch Garagen auf kommunalem Grund und Boden betroffen
Neu ist, dass jetzt auch Garagen betroffen sind, die auf kommunalem Grund und Boden stehen. Dort sind ab Januar monatlich 25 Euro zu zahlen. Im Jahr 2025 gibt es eine Erhöhung auf 30 Euro und 2028 auf 35 Euro. Auch hier gilt zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer sowie öffentlicher Lasten. Der Hintergrund dafür: zu DDR-Zeiten sind von Privatleuten Garagen auf fremden Grund und Boden gebaut worden, was unter den Gegebenheiten möglich war. Das sei die Herausforderung, die bei diesen Garagen besteht, sagt der Lößnitzer Bürgermeister Alexander Troll.
Schutzfrist für Bauten auf fremdem Grund ausgelaufen
Laut aktuell geltendem bundesdeutschen Recht gehört ein Gebäude zum Grundstück. Mittels Schuldrechtsanpassungsgesetz soll eine Bereinigung vollzogen werden. Die Schutzfrist für Bauten auf fremdem Grund, also auch für DDR-Garagen, verankert im Einigungsvertrag, ist jetzt ausgelaufen und so musste die Stadt Lößnitz handeln, was die 293 Garagen auf kommunalem Grund angeht. Man habe eine Regelung finden müssen, welche die ortsüblichen Verhältnisse abbildet, so Troll. Der Stadtrat hat zugestimmt
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