Neurehefeld. Am gestrigen Mittwoch um 18.55 Uhr wurde am Waldpark Neurehefeld ein Mopedfahrer durch Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz angehalten und kontrolliert. Bei dem Mopedfahrer handelt es sich um einen 17-jährigen Deutschen der Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und F4 mit sich führte. Bei den Feuerwerkskörpern handelt es sich um erlaubnispflichtige bzw. nicht zugelassene Feuerwerkskörper aus Tschechien. Die Netto-Explosivmasse der Feuerwerkskörper hat zirka ein Kilogramm betragen.
Ermittlungsverfahren eingeleitet
Die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Chemnitz haben den Entschärfungsdienst der Bundespolizei aus Dresden angefordert. Die Pyrotechnik wurde sichergestellt und der 17-Jährige wurde eingehend belehrt, gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: "Vielen ist nicht bewusst, dass Sie sich nicht nur den Gefahren aussetzen, sondern auch noch strafbar machen. Denn der Gesetzgeber hat aufgrund der großen Gefahr, die von nicht geprüften und nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern ausgeht, die Einfuhr, den Besitz, die Weitergabe und das Abbrennen unter Strafe gestellt." Verstöße können mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bzw. mit einer Geldbuße geahndet werden. Hinzu kommen die Kosten für Transport, Lagerung und Vernichtung der sichergestellten Pyrotechnik.