Wie BLICK.de am Freitag berichtete, bekam ein Flüchtling aus Afghanistan eine Bewährungsstrafe von 22 Monaten trotz sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung von Jugendlichen. In den letzten Tagen ist auf Twitter und anderen Plattformen eine hitzige Debatte unter dem Hashtag "Vergewaltiger" entbrannt. Tausende von Beiträgen setzen sich mit dem Fall Mohammad M. auseinander, einem 23-jährigen Mann aus Regensburg. Trotz seines Geständnisses wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Richter begründete das milde Urteil mit der angeblichen guten Integration des Angeklagten in Deutschland. Diese Entscheidung löste eine Welle der Empörung aus und führte zu einer kontroversen Diskussion über die Bedeutung von Integration und Gerechtigkeit im deutschen Rechtssystem.
Was wird unter Integration verstanden?
Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist das Ziel von Integration, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen. Dabei betrifft Integration Alteingesessene ebenso wie Zugewanderte. Mohammad lebt seit 2015 in Deutschland, er hat seinen Hauptschulabschluss, absolvierte eine Ausbildung zum Anlagenmechaniker und arbeitete bei einem Heizungsbauer. In seiner Freizeit spielte der 23-Jährige im Fußballverein. Und ja, unabhängig von den grausamen Vorfällen und nur anhand dieser Informationen, ist Mohammad integriert.
Bewährungsstrafe ist zu wenig
Die Anklage listete sechs Fälle auf, darunter Belästigungen, Nötigungen und eine Vergewaltigung. Eine der Taten ereignete sich im April 2019, als er ein Mädchen gegen deren Willen küsste und sexuell belästigte. Wenig später vergewaltigte er eine 16-jährige Jugendliche, nachdem sie seine Avancen abgewiesen hatte. Weitere Opfer wurden ebenfalls belästigt und bedrängt.
Dafür bekam er für 22 Monate eine Bewährungsstrafe. 22 Monate und auf freiem Fuß dafür, dass Frauen während dieses Vorfalls gelitten haben und weiterhin das traumatische Erlebnis psychisch verarbeiten müssen. 22 Monate dafür, dass diese Frauen in den Spiegel schauen und an den Tag zurückdenken, an dem es passiert ist. 22 Monate dafür, für immer damit geprägt zu sein. 22 Monate dafür, dass er die Frauen sexualisiert hat, als Objekt zum Benutzen gesehen hat. 22 Monate Bewährungsstrafe für das Missachten der Gefühle, des Körpers und des freien Willens dieser Frauen. 22 Monate Bewährungsstrafe für das enorme, grausame, widerwärtige und nicht verzeihbare Eingreifen in die Privatsphäre. 22 Monate dafür, dass er Frauen gegen ihre Willen gezwungen hat. Nur 22 Monate.
Doch das ist nicht alles, ihm wird die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining auferlegt und der Muslim darf künftig nur noch so viel Alkohol konsumieren, sodass er maximal 0,5 Promille im Blut hat, da er bei den sexuellen Handlungen berauscht gewesen sein soll. Kurz vorher hat Mohammad Urlaub gemacht, danach wurde er festgenommen.
Der Widerspruch mit den Grundgesetzen
Im Grundgesetzbuch für die Bundesrepublik Deutschland gibt es mehrere Grundrechte. Die Grundrechte bilden das Fundament. Doch allein die ersten Artikel und Absätze zeigen, dass das Wohl der Frauen nicht wichtig genug war. Artikel 2, Absatz 1 besagt: "Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt." Die betroffenen Frauen wurden verletzt. Ein Mann, der alkoholisiert war, hat seine Persönlichkeit mit dem Wissen entfaltet, dass er andere verletzen wird. Artikel 1, Absatz 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt." Das besagt, dass jeder Mensch wertvoll ist und einen Wert hat. Für das Urteil war die Würde der Frauen traurigerweise nicht wertvoll genug.
Das Setzen von Prioritäten
Alkohol oder Integration sind keine Entschuldigung dafür, dass ein Mensch einen anderen Menschen vergewaltigt, sexuell nötigt oder jegliche Dinge gegen den Willen der jeweiligen Person unternimmt. Es ist keine Entschuldigung dafür, es wird nie eine Entschuldigung sein und es sollte kein Gerichtsurteil verringern. Und ich werde niemals verstehen, wie da Integration wichtiger ist.
Hilfe und Ansprechpartner
Falls Sie sexuelle Belästigung erfahren haben, kontaktieren Sie bitte das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen". Die Beratungsstelle ist immer kostenfrei unter der Nummer 116 016 zu erreichen. Für sexuelle Gewalt bei Kindern und Jugendlichen ist das Hilfe-Telefon "Sexueller Missbrauch" unter der Nummer 0800 22 55 530 eine Anlaufstelle.
erschienen am 04.08.2023