Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizei ermitteln gegen zwei Türken, im Alter von 26 und 52 Jahren, wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Ihnen wird vorgeworfen, am 30. März gegen 21 Uhr mit einem Sattelschlepper 28 überwiegend syrische und irakische Staatsangehörige - unter ihnen drei unbegleitete Minderjährige - über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Schleuser erhalten bis zu 15.000 Euro
Die Geschleusten hielten sich auf der Ladefläche ungesichert auf und waren hinter einer Ladung georgischen Weins versteckt. Die Geschleusten sollen während der Fahrt einer das Leben gefährdenden Behandlung ausgesetzt gewesen sein, da der Transporter weder über Belichtungs- noch Lüftungsfenster verfügte und nur elektrisch belüftet wurde, wobei die Lüftung während der Reise mehrfach ausgefallen sein soll. Für den Transport bis nach Deutschland sollen die Geschleusten teilweise zwischen 8.500 und 15.000 Euro bezahlt haben.
Haftbefehl erlassen
Die Beschuldigten wurden von der Bundespolizei am 30. März vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 31. März Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Sie befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht.
Weiterer Vorfall
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Bundespolizei ermitteln weiterhin gegen einen 32-jährigen Georgier wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Ihm wird vorgeworfen, am 29. März gegen 09.45 Uhr mit einem PKW sechs Türken (eine Mutter mit ihren fünf Kindern) über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht zu haben.
Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl
Der Beschuldigte wurde von der Bundespolizei am 29. März vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 30. März Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und hat den Tatvorwurf bestritten.
erschienen am 02.04.2024