Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Deutschen Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden wegen Totschlags erhoben.

Was ist passiert?

Der Beschuldigte soll zwischen dem Abend des 21.04.2024 und dem 22.04.2024, 14.00 Uhr seiner 48-jährigen Ehefrau im gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus in Freital unter Verwendung zumindest eines Messers mehrere Stich- und Schnittverletzungen (insbesondere im Bereich des Oberkörpers) zugefügt haben. Dabei soll der Beschuldigte den Tod der Geschädigten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Die Geschädigte verstarb infolge der Verletzungen noch am Tatort.

Haftbefehl auf Antrag

Der Beschuldigte wurde am 22.04.2024 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.04.2024 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Beschuldigter schweigt zum Tatvorwurf

Der Beschuldigte ist geringfügig und nicht einschlägig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.