Dresden. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 35-jährigen Jordanier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Vorwurf der besonders schweren Vergewaltigung und gefährlichen Körperverletzung
Der Beschuldigte soll am 18. Mai 2022 gegen 17.30 Uhr die Wohnung einer 24-jährigen Geschädigten in der Dresdner Neustadt gegen deren Willen betreten haben. Anschließend soll unter Vorhalt eines Messers eine Vergewaltigung stattgefunden haben. Zudem soll der Beschuldigte die Frau mit dem Messer mehrfach gestochen haben, so dass diese am Hals, am Oberkörper und am Arm oberflächliche Hautverletzungen erlitt.
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Am 18. Mai wurde der Beschuldigte festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 19. Mai Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist bereits mehrfach vorbestraft und stand bei Begehung der Tat unter Bewährung. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen.
Wie geht es weiter?
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Einen Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
erschienen am 23.09.2022