Freital. Das Amtsgericht Dippoldiswalde hat mit Urteil vom 8. Dezember das Mitglied des Stadtrats der Stadt Freital, Thomas P., wegen falscher Verdächtigung in Tatmehrheit mit versuchtem gemeinschaftlichen Betrug zu einer Gesamtgeldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt.
Versuchter Betrug im Jahr 2014
Mit Anklage der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2017 war dem Angeschuldigten vorgeworfen worden, im Jahr 2014 bei der Polizei Strafanzeige erstattet und dabei bewusst wahrheitswidrig angegeben zu haben, dass er von zwei Unbekannten, welche ihn mit russischen Akzent ansprachen, überfallen und seines Tablet-Computer beraubt worden sei. Obwohl er gewusst habe, dass dieser Überfall nie stattgefunden hatte, habe die Lebensgefährtin des Angeklagten in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit ihm den Verlust des Tablets bei einer Versicherung geltend gemacht und hierdurch eine Versicherungsleistung in Höhe von 299,00 Euro erwirkt.
Weiterer versuchter Betrug im Jahr 2016
Dem Angeklagten war ferner vorgeworfen worden, im Jahr 2016 erneut bei derselben Polizeidienststelle Strafanzeige erstattet und bewusst wahrheitswidrig einen weiteren Raubüberfall auf ihn gemeldet zu haben. Er habe angegeben, von zwei Personen überfallen worden zu sein und erneut eines Tablets beraubt worden zu sein, obwohl er gewusst habe, dass er zu diesem Zeitpunkt noch im Besitz des Tablets war. Dabei habe er anhand einer Wahllichtbildvorlage wahrheitswidrig einen Unbeteiligten arabischer Herkunft als einen der angeblichen Täter identifiziert. In der Folgezeit habe er in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit seiner Lebensgefährtin erneut in Täuschungsabsicht den Verlust des Tablets gegenüber einer Versicherung geltend gemacht. Die Versicherung habe daraufhin einen Zuschuss zum Kauf eines Neugeräts in Höhe von 303,00 Euro bewilligt. Dieser wurde jedoch rechtzeitig storniert, nachdem die Versicherung von der Polizei über die wahren Umstände informiert wurde.
Hauptverhandlung war bereits im Frühjahr 2017
Nachdem die Hauptverhandlung bereits mit Beschluss des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 29. Mai 2017 eröffnet worden war, musste das Strafverfahren u.a. wegen krankheitsbedingter Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten mehrfach längerfristig unterbrochen werden. Wegen eines Teils der angeklagten Vorwürfe hat das Gericht das Verfahren im Hinblick auf die Verurteilung wegen der übrigen Vorwürfe eingestellt.