Dresden. Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe wurden nun die Ermittlungen gegen vier Wachleute eingestellt. Sie standen unter dem Verdacht der Beihilfe zum schweren Bandendiebstahl.
Mögliche Handlungen im Vorfeld
Gegenstand der Ermittlungen waren teils Handlungen im Vorfeld des Einbruchs. Dazu gehörten unter andrem die mögliche Übergabe von sicherheitsrelevanten Unterlagen und das Nicht-Scharfschalten eines bestimmten Alarmsensors. Auch stand der Vorwurf im Raum, dass die Betreffenden im Zusammenhang mit dem Einbruch nicht adäquat reagiert und den Diebstahl nicht verhindert hätten.
Tatverdacht konnte nicht begründet werden
Ein hinreichender Tatverdacht konnte gegen keinen der vier Beschuldigten begründet werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun die Ermittlungsverfahren gegen alle vier Wachleute eingestellt. Bei den Ermittlungen konnten weder die Übergabe von Unterlagen noch persönliche Kontakte zwischen den Wachleuten zu den sechs Angeklagten nachgewiesen werden. Bei Durchsuchungsmaßnahmen wurden zudem keine relevante Gegenstände in Bezug auf den Einbruch in das Grüne Gewölbe gefunden. Auch andere Handlungen zur Unterstützung konnte nicht nachgewiesen werden.
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