Dresden: Blutige Auseinandersetzung in Altstadt

Blaulicht Polizei geht vom versuchten Tötungsdelikt aus

Dresden. 

Dresden. Die Spurensicherung der Polizei ist am Samstagvormittag auf der Münzgasse in der Dresdner Altstadt im Einsatz gewesen. In der Nacht hatte es im Außenbereich eines Lokals eine blutige Auseinandersetzung gegeben. Der Notruf wurde am frühen Samstagmorgen gegen 2 Uhr gerufen. Offenbar waren mehrere Personen vor dem Lokal nahe der Frauenkirche in einen Streit verwickelt gewesen.

 

Schlägerei oder anderes Gewaltdelikt?

Am Tatort fanden sich auch am Samstagmorgen noch abgebrochene Bierflaschen und Glasscherben. Es ist unklar, ob es sich um eine Schlägerei oder ein anderes Gewaltdelikt handelt. Möglicherweise spielte auch ein Messer eine Rolle - offizielle Angaben gibt es dazu bisher allerdings nicht. Wie ein Polizeisprecher auf Anfrage mitteilte, sind mindestens zwei Personen verletzt worden. Eine Mann erlitt dabei schwere Verletzungen, muss in der Klinik behandelt werden. Kriminalisten der Polizei sicherten am Samstagvormittag Spuren im Außenbereich des Lokals, die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

 

Update

Aktuell gehen die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden dem Verdacht eines versuchten Tötungsdeliktes nach. Einsatzkräfte haben vor einem Restaurant an der Münzgasse einen schwer verletzten 42-jährigen Mann festgestellt. Er wurde umgehend in ein Dresdner Krankenhaus gebracht. Zudem stellten die Beamten eine leichtverletzte 27-jährige Frau fest. Sie musste ambulant versorgt werden.

 

Tatverdächtiger vorläufig festgenommen

Noch am Tatort haben Polizisten einen 25-jährigen Tatverdächtigen gestellt. Der deutsche Staatsbürger wurde vorläufig festgenommen. Ersten Ermittlungen zufolge hat es eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Männern gegeben. Dabei wurde auch die Frau verletzt. Kriminalisten haben am Ereignisort Spuren gesichert. Gleichzeitig sind erste Befragungen durchgeführt worden. Der Tatverdächtige soll auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am Sonntag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Aus ermittlungstaktischen Gründen sind derzeit keine weiteren Angaben insbesondere zum Tathergang oder Motiv möglich.



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