Dresden. Der Staatsschutz der Polizei ermittelt, nachdem Passanten vor dem Landtag - dreist vor den Augen von etwa 40 Demonstranten und der Polizei den Hitlergruß zeigten. Der sächsische Landtagsabgeordneter Marco Böhme (Linke) machte die Beamten in seinem Redebeitrag darauf aufmerksam.
Hitlergruß vor Landtag
"Hier haben gerade Passanten den Hitlergruß gezeigt. Und die Polizei steht daneben und schaut einfach zu", beginnt Landtagsabgeordneter Marco Böhme (Linke) seinen Redebeitrag auf einer Kundgebung am Montagmorgen vor dem Sächsischen Landtag. Wenig später fahnden Polizisten bereits nach dem mutmaßlichen Straftäter - allerdings ohne Erfolg: "Alarmierte Polizisten konnten den Unbekannten nicht finden", berichtet Polizeisprecher Rocco Reichel. Zeugen sollen zudem beobachtet haben, wie der Mann auf dem Landtagsvorplatz eine verfassungswidrige Parole rief. Laut Polizei habe der Staatsschutz die Ermittlungen zum Vorfall auf dem Bernhard-von-Lindenau-Platz aufgenommen.
Strafbare Geste
Der Hitlergruß ist strafbar, weil er eng mit dem nationalsozialistischen Regime und seiner Ideologie verbunden ist. Er ist ein verbotenes Symbol, das den Massenmord, die Unterdrückung und die Verbrechen des Nationalsozialismus repräsentiert. Etwa 40 Demonstranten verschiedener Gruppen und Initiativen hatten sich zum Wochenstart versammelt, sie forderten Aufklärung über den Polizeieinsatz am 3. Juni in Leipzig.
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