Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 27-jährigen Afghanen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden wegen des Verdachts des schweren Raubes erhoben.
Was ist vorgefallen?
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21. Januar gegen 3 Uhr auf der Grunaer Straße in Höhe der Hausnummer 2 einem 18-jährigen Geschädigten ein Messer vorgehalten zu haben, um diesen zur Herausgabe von Wertgegenständen zu veranlassen. Der Geschädigte wehrte sich zunächst gegen den Angriff des Beschuldigten und versuchte dann zu fliehen. Dabei verlor er seine Air Pods im Wert von über 200 Euro und eine Packung Zigaretten. Diese Gegenstände soll der Beschuldigte, welcher das Messer weiterhin in seiner Hand führte, an sich genommen haben, um sie zu behalten. Der Geschädigte, welcher immer noch unter dem Einfluss der Drohungen stand, duldete diese Wegnahme. Der Beschuldigte entfernte sich in der Folge unverzüglich mit den entwendeten Gegenständen vom Tatort.
Täter wurde identifiziert
Der Beschuldigte konnte nach intensiven Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft identifiziert und am 04. April aufgrund eines bereits zuvor erlassenen Haftbefehls festgenommen werden. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zur Tatzeit einschlägig unter Bewährung. Er hat den Tatvorwurf bestritten und angegeben, die Air Pods vom Geschädigten gekauft zu haben. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
erschienen am 17.05.2023