Nach monatelangen Verhandlungen gilt seit 8. November der neue Bußgeldkatalog. Doch das ist nicht das erste Mal: Bereits im April 2020 wurden die verschärften Regeln eingeführt, aber vorerst nach Beschwerden von Autofahrern und auch dem ADAC zurückgenommen, offiziell wegen eines Formfehlers. Erst nach Debatten zwischen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU), Ländern und Opposition kam man zu einer endgültigen Einigung: Statt der harten Fahrverbote, wie ursprünglich vorgesehen, sollten nun die Bußgelder deutlich erhöht werden.
Welche Regeln gelten genau?
Geschwindigkeitsübertretungen: Innerorts
Bei einer Überschreitung der geltenden Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Ortschaft haben sich die Bußgelder mehrheitlich verdoppelt: So zahlt man bei bis zu 10km/h "drüber" jetzt 30 statt vorher 15 Euro. Einen Punkt in Flensburg gibt es ab 21-25km/h über der zulässigen Geschwindigkeit.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 8.11.2021:
bis 10 km/h: 30 Euro Bußgeld, 0 Punkte
11-15 km/h: 50 Euro Bußgeld, 0 Punkte
16-20 km/h: 70 Euro Bußgeld, 0 Punkte
21-25 km/h: 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt
26-30 km/h: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
31-40 km/h: 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Fahrverbote gelten in der Regel nur, wenn man Wiederholungstäter ist, das heißt, wenn man innerhalb von 12 Monaten mindestens zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.
Geschwindigkeitsübertretungen: Außerorts
Auch bei Sünden außerhalb der Ortschaften sind die Bußgelder im ähnlichen Verhältnis gestiegen. Insgesamt kommt man nur wenig billiger davon als innerorts.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 8.11.2021:
bis 10 km/h: 20 Euro Bußgeld, 0 Punkte
11-15 km/h: 40 Euro Bußgeld, 0 Punkte
16-20 km/h: 60 Euro Bußgeld, 0 Punkte
21-25 km/h: 100 Euro Bußgeld, 1 Punkt
26-30 km/h: 150 Euro Bußgeld, 1 Punkt, 1 Monat Fahrverbot
31-40 km/h: 200 Euro Bußgeld, 1 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h: 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h: 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h: 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Auch fehlende Rettungsgasse oder Falschparken wird stärker geahndet
Doch nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen werden seit November härter geahndet. Auch bei Falschparken oder Halten in zweiter Reihe muss mehr Bußgeld entrichtet werden: jetzt sind es 55 statt bisher 20 Euro. Der gleiche Satz gilt für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz oder auf einem Parkplatz für E-Autos, wenn es sich bei eigenem Wagen nicht um ein solches handelt.
Auch in Bezug auf die "Rettungsgasse" sollen Verkehrssünder künftig härter bestraft werden. So muss man mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot rechnen, wenn die Rettungsgasse nicht wie vorgeschrieben gebildet wird oder man sie sogar selbst nutzt.
Für Delikte, die vor dem 8. November begangen wurden, gilt der alte Bußgeldkatalog. Übrigens: Die zuständige Behörde hat bis zu drei Monate Zeit, den Fahrer über seine Strafe in Kenntnis zu setzen. Ist diese Zeit überschritten, kann es sein, dass man dafür nicht mehr aufkommen muss. Das gilt nicht für Bußgeld, das bereits gezahlt wurde, ohne, dass man von der sogenannten "Verjährung" wusste., oder wenn man einen Anhörungsbogen erhält. Einspruch muss trotzdem eingelegt werden. Hier lohnt sich aber eine rechtliche Beratung.
Was passiert, wenn ich als Fahranfänger geblitzt werde?
Als Fahranfänger in der Probezeit gelten, zusätzlich zu den obigen Bußgeldern, noch einmal gesonderte Regeln. Hier wird speziell zwischen den sogenannten A- und B-Verstößen unterschieden. Bei ersterem, einem schwerwiegenden Vergehen, verlängert sich die Probezeit und ein Aufbauseminar wird angeordnet, was der Fahrer auch selbst zu entrichten hat. Bei einem zweiten Verstoß dieser Art wird die Fahrerlaubnis entzogen. Beispiele für solche Verstöße sind Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Fahren unter Drogeneinfluss. Auch Geschwindigkeitsübertretungen über Missachtung des "Rotlicht"-Signals an einer Ampel gehören dazu. Zu Maßnahmen in der Probezeit kommt es allerdings in den meisten Fällen erst bei Tempoüberschreitungen von mehr als 20 km/h.
Ein B-Verstoß (zum Beispiel: ungesicherte Ladung, Fahren mit abgefahrenen Reifen) wird nicht so streng geahndet, was eine Verlängerung der Probezeit oder Aufbauseminare betrifft; so hat der Fahranfänger in den meisten Fällen keine Folge zu befürchten, wenn es sich um einen einmaligen B-Verstoß handelt. Erst bei einem zweiten Delikt dieser Art droht auch hier die Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar.
erschienen am 11.11.2021