MP-Corona-Konferenz: Wackelt der Impfstatus und kommt der Komplett-Lockdown?

Konferenz Länderchefs diskutieren über ein Verfallsdatum - auch Impfpflicht könnte kommen

Berlin. 

Berlin. "Wir haben an Maßnahmen alles ausgeschöpft, was die aktuelle Rechtslage zulässt", sagte vergangene Woche Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping sichtlich frustriert. Daran wird auch die heutige vorgezogene Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrem voraussichtlichen Nachfolger Olaf Scholz wohl nicht viel ändern. Denn was die Länderchefs auf dem Besprechungszettel haben, ist in Sachsen größtenteils bereits Realität: weniger Kontakte für Ungeimpfte, geschlossene Kultur- und Freizeiteinrichtungen, abgesagte Großveranstaltungen, 2G-Regel (nur geimpfte oder genesene Personen) im Einzelhandel oder bei Friseurbesuchen. In solchen 2G-Bereichen garantieren Impfausweise oder QR-Codes im Smartphone derzeit noch unbegrenzten Zugang. Doch das könnte sich - trotz zweifacher Impfung - bald ändern. Denn zur heutigen Konferenz wird auch über ein Verfallsdatum des Impfschutzes diskutiert.

 

Die große Impfdebatte: Status und Pflicht im Fokus

Geimpfte könnten bald schon ihren Impfstatus verlieren, sofern sie ihn nicht durch eine Booster-Impfung verlängert haben. Die Gültigkeitsdauer von Impfzertifikaten zu beschränken, sei derzeit auf EU-Ebene im Gespräch. Hintergrund: Nach jetzigem Wissensstand lässt der Impfschutz kontinuierlich nach und liegt nach einen halben Jahr nur noch bei etwas über 50 Prozent. Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz soll in interner Runde bereits davon gesprochen haben, dass der Impfschutz - ohne Booster-Impfung - nur sechs Monate anerkannt werden soll. Das hieße zum Beispiel aktuell: Wer vor dem 1. Juni seinen vollständigen Impfschutz erhalten hat, gilt heute schon wieder als ungeimpft. Darüber hinaus wird geprüft, wie neben einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht - etwa in Alters- und Pflegeheimen - eine allgemeine Impfpflicht eingeführt werden könnte. Entscheiden soll darüber der Bundestag anhand von Gruppenanträgen. Schon ab Februar 2022 könnte diese Pflicht dann gelten, sofern bis dahin sichergestellt ist, dass alle Impfwilligen auch zeitnah geimpft werden können.

Impfungen auch beim Zahnarztbesuch

In einem vorläufigen Papier ist außerdem vorgesehen, bis Weihnachten eine neue Impfoffensive zu starten. Bis zu 30 Millionen zusätzliche Impfungen in Form von Auffrischungen, Erst- und Zweitimpfungen seien bis dahin das Ziel. Um das zu erreichen, soll der Berechtigtenkreis zur Durchführung von Impfungen erweitert werden. So könnten auch Apotheker, Zahnärzte und Pflegekräfte die Corona-Impfungen verabreichen. Um mögliche Probleme, etwa bei den Impfstofflieferungen, soll sich ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab kümmern.

Verlängerte Übergangsfrist für zusätzliche Maßnahmen

Die in Sachsen aktuell flächendeckenden Betriebsschließungen und Ausgangssperren können eigentlich nur noch bis 15. Dezember gelten. Dann läuft die Übergangsfrist für solche Maßnahmen aus. Ein harter Lockdown ist dann nicht mehr möglich, denn bislang war die am 25. November ausgelaufene "epidemische Lage von nationaler Tragweite" die Bedingung für solch einen Maßnahmenkatalog, der auch flächendeckende Schulschließungen möglich machte. Allerdings geht aus der Beschlussvorlage der Ministerpräsidentenkonferenz hervor, dass die Übergangsfrist für zusätzliche Maßnahmen aus der abgelaufenen Corona-Notlage verlängert werden soll.



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