Künftig müssen Bundespolizisten und Bundespolizistinnen eine einschneidende Neuerung beachten. Werden Migranten überprüft, um illegale Einreisen zu verhindern, müssen die Beamten künftig sogenannte "Kontrollquittungen" ausstellen. Darauf hat sich die Ampel-Koalition verständigt. Die Polizeigewerkschaft ist empört.

 

Polizeiliche Willkür?

Oftmals werden Personen, denen bestimmte Merkmale aufweisen, häufiger kontrolliert, obwohl "racial profiling" verboten ist, also bestimmte Äußerlichkeiten als Hauptkriterium zu nutzen. Hier eine Grenze zu ziehen ist denkbar schwierig. Wo unterscheidet man zwischen einer berechtigten Kontrolle und willkürlichem Rassismus? Die Ampel-Koalition hat sich nun geeinigt, dass Menschen, die sich von der Bundespolizei anlasslos kontrolliert fühlen, von den Beamten künftig nicht nur eine "Kontrollquittung" verlangen dürfen. Die Polizei ist angewiesen diese sogar anzubieten, indem die Betroffenen "über dieses Recht belehrt" werden. Auf der Quittung müssen Ort, Zeit und Grund der Überprüfung vermerkt werden und auch die Personalien werden notiert.

 

Ampel sieht Reformbedarf beim Polizeigesetz

Das geht aus einem Entwurf des Bundesinnenministeriums für eine Reform des Bundespolizeigesetzes hervor, der bald vom Kabinett beschlossen werden könnte. Die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan, hatte im Februar gesagt, sie halte dies für sinnvoll. SPD, Grüne und FDP sind sich einig, dass beim Polizeigesetz Reformbedarf besteht, Stillstand sei in den meisten Fällen ein Rückschritt.