Ab Sonntag entfällt die staatlich verordnete Maskenpflicht beim Einkaufen. Der Mund-Nasen-Schutz kann dann nur noch in Ausnahmefällen und in besonderen Hotspots angeordnet werden. Allerdings könnten Lebensmittelhändler wie Lidl, Aldi, Rewe, Edeka und Kaufland die Maskenpflicht in ihren Läden weiterhin selbst anordnen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat die Händler sogar angeregt, vom sogenannten Hausrecht Gebrauch zu machen und die Kunden durch das Tragen der Masken weiterhin zu schützen. Doch wie sieht die Bereitschaft seitens der Händler aus?
Machen Händler vom Hausrecht Gebrauch?
Anfragen beantworten die großen Lebensmittelhändler fast unisono: Man werde sich an den jeweiligen Länderverordnungen orientieren. Das heißt im Klartext: Das Hausrecht kommt in diesem Fall nicht zum Tragen, der Mund-Nasen-Schutz wird in Sachsen beim Lebensmitteleinkauf nirgendwo mehr zur Pflicht. Damit reiht sich der Freistaat in insgesamt elf Bundesländer ein, die beim Basisschutz bleiben. Das heißt, die Maske muss ab Sonntag nur in Innenräumen getragen werden, wenn vulnerable Gruppen einem höheren Corona-Risiko ausgesetzt werden. Dazu zählen Kliniken, Krankenhäuser, Pflege-, Flüchtlings- und Senioreneinrichtungen. Beim Einkaufen muss dann keine Maske getragen werden. Der Handelsverband Deutschland (HDE) geht aber dennoch davon aus, dass viele Menschen aus Gewohnheit weiterhin eine Maske tragen werden.
Umfrage: Viele Deutsche gegen die Abschaffung
Die meisten Deutschen halten eine Abschaffung der Maskenpflicht im Einzelhandel allerdings für keine gute Idee. Das geht aus einer Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag von RTL und ntv hervor. Laut der Umfrage sagten 65 Prozent der rund 1000 befragten Personen, dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vorerst weitgehend bestehen bleiben sollte. 23 Prozent der Befragten sprachen sich für eine Abschaffung der Maskenpflicht in manchen Bereichen aus. Zwölf Prozent waren der Meinung, die Maskenpflicht solle komplett abgeschafft werden.
Maske auch in Schulen nicht mehr Pflicht
Sachsens Kabinett hat am Dienstag die neue Schul- und Kita-Coronaverordnung beschlossen. Neu ist, dass die Maskenpflicht aufgrund des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes in den Schulen und Kindertageseinrichtungen ab 3. April komplett entfällt. Das heißt, die Maske muss nun nicht mehr auf dem Schul- oder Kitagelände getragen werden. Das gilt für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Eltern und andere externe Personen, die die Schule oder Kindertageseinrichtung betreten. Die Maskenpflicht im Unterricht war bereits in der letzten Verordnung abgeschafft worden. In den Hygieneplänen der einzelnen Einrichtungen kann aber eine Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verankert werden.
Weitere Personalausfälle vorprogrammiert?
Das Problem: Der Omikron-Subtyp BA.2 treibt aktuell die Infektionen in die Höhe. Krankenhaus- und Pflegepersonal sowie Lehrkräfte fallen bereits flächendeckend aus - entweder aufgrund einer Infektion oder wegen angeordneter Quarantäne. Schulen und Kitas müssen komplett öder teilweise schließen, weil ein regulärer Unterricht aufgrund von Personalausfällen nicht mehr möglich ist. Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen halten deshalb an der Maskenpflicht bis Ende April fest. Das haben die Landesregierungen bereits beschlossen. Kunden müssen in diesen Bundesländern beim Einkaufen also weiterhin eine Maske tragen.