Nun ist es amtlich: Ab März 2020 wird es die gesetzliche Masern-Impfpflicht geben. Entsprechend der Vorlage des Bundesgesundheitsministeriums mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP stimmte der Bundestag nun zu. Die Linke und die Grünen enthielten sich, die AfD stimmte dagegen.
Die ab 1. März geltende Impflicht gilt für Kindertagesstätten, Schulen, andere Gemeinshaftseinrichtungen, Flüchtlingsunterkünfte sowie bei Kindern der Tagespflege. Ebenfalls müssen auch die Mitarbeiter der Einrichtungen dem Impfgesetzt nachgehen. Des Weiteren betrifft diese Reglung auch das Personal medizinischer Einrichtungen. Wird der Impflicht nicht nachgegangen können Bußgelder drohen. Nicht geimpfte Kinder können außerdem vom Kita-Besuch ausgeschlossen werden.
erschienen am 14.11.2019