Während schon länger über die Dauer des Immunschutzes nach einer Corona-Schutzimpfung diskutiert worden war, hat sich im Hinblick auf den Genesenenstatus lange nichts geändert. Bislang galt man nach einer überstandenen Corona-Infektion sechs Monate lang als genesen. Nun wurde der Zeitraum auf drei Monate verkürzt.
Nachweis ausreichendem Immunschutz gegenüberstellen
In der Begründung des Bundesrates heißt es, man wolle sicherstellen, dass künftigen Veränderungen - zum Beispiel neuen Varianten - Rechnung getragen werden kann und den Nachweisen stets ein ausreichender Immunschutz gegenübersteht.
Status gilt faktisch nur 62 Tage
Rechtliche Grundlage der Maßnahme ist die am 15. Januar in Kraft getretene Änderung der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung, die auf Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) verweist. Laut RKI-Angaben mache die Ausbreitung der Omikron-Variante die Änderung der Richtlinie erforderlich. Es bestehe bei dieser Variante ein sehr viel größeres Risiko, nach Ablauf von drei Monaten noch zu erkranken oder Überträger zu sein. Die vorherige Genesenen-Zeitspanne von sechs Monaten habe gegolten, so lange man mit der vorherrschenden Delta-Variante konfrontiert war.
Das Kuriose: Gerechnet wird zwar ab dem Zeitpunkt der Testabnahme, gültig wird der Status jedoch erst 28 Tage später. Zieht man diese Zeitspanne von den neu beschlossenen 90 Tagen ab, haben Genesene den Status faktisch nur noch für 62 Tage inne - also etwa zwei Monate.
Achtung: Auch bestehende Nachweise betroffen
Insbesondere für Personen, die schon seit längerer Zeit als genesen gelten, kommt diese Verkürzung des Genesenenstatus jetzt völlig überraschend. Denn das Bundesgesundheitsministerium bekräftigt, dass auch bereits bestehende Genesenen-Nachweise mit der Neuregelung nur noch maximal drei Monate gültig sind. Wenn also ein positives PCR-Ergebnis vor mehr als drei Monaten bescheinigt wurde, gilt der Genesenenstatus jetzt abrupt als beendet. Wie diese Anpassung jetzt konkret bei den 2G- und 3G-Zugangsregeln vor Ort gehandhabt wird, liege in der Hand der Länder. Unklar ist ebenfalls, wie die Änderung in den Apps zur Anzeige der Impfnachweise technisch umgesetzt wird. In den Apps werden Genesenenzertifikate bislang mit dem Gültigkeitszeitraum von sechs Monaten angezeigt.
Wer gilt aktuell als geboostert?
Wer derzeit ins Restaurant, ins Kino, Theater oder Fitnessstudio möchte, benötigt neben seinem Geimpft- oder Genesenen-Nachweis aktuell zusätzlich einen Test. Ausnahmen gibt es nur wenige, zum Beispiel für Menschen, die als "geboostert" gelten. Doch wer gilt aktuell als geboostert?
-Personen, die dreimal geimpft sind: Wer zwei Impfungen zur Grundimmunisierung erhalten und sich in der Zwischenzeit nicht mit Corona infiziert hat, braucht noch eine dritte Dosis, um als geboostert zu gelten
-Personen, die eine Dosis des Impfstoffs von Johnson & Johnson sowie zwei Impfdosen eines mRNA-Impfstoffs (Biontech oder Modern) erhalten haben, gelten als geboostert
-Genesene Personen, die zweimal geimpft sind: Wer eine Corona-Infektion vor der Impfung hatte, benötigt eine Impfdosis für die Grundimmunisierung. Eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff nach drei Monaten bringt den Status "geboostert".
-Es gibt auch Personen, die geimpft wurden und sich anschließend mit Corona infiziert haben. Das heißt in diesem Fall: Bei vollständig Geimpften, die dann erkranken, wirkt der Genesenen-Nachweis wie eine Auffrischungsimpfung (Booster) - ab sofort aber nur noch für drei Monate.