Ein kontroverses Urteil sorgt derzeit für Aufsehen in Regensburg. Mohammad M. (23), ein Flüchtling aus Afghanistan, stand vor dem Jugendschöffengericht des Regensburger Amtsgerichts wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung von Jugendlichen. Obwohl er die Taten gestand, wurde er zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Zusätzlich erhielt er Auflagen, darunter die Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining und die Begrenzung des Alkoholkonsums auf maximal 0,5 Promille.

 

Reihe von schweren sexuellen Straftaten

Der Prozess gegen Mohammad M. offenbarte eine Reihe von schweren Straftaten gegen junge Frauen. Die Anklage listete sechs Fälle auf, darunter Belästigungen, Nötigungen und eine Vergewaltigung. Eine der Taten ereignete sich im April 2019, als er ein Mädchen gegen deren Willen küsste und sexuell belästigte. Wenig später vergewaltigte er eine 16-jährige Jugendliche, nachdem sie seine Avancen abgewiesen hatte. Weitere Opfer wurden ebenfalls belästigt und bedrängt.

 

Über den Täter:

Mohammad M. kam 2015 nach Deutschland und zeigte sich zunächst als Musterbeispiel der Integration. Er erlangte seinen Hauptschulabschluss mit Bestnote, absolvierte eine Ausbildung als Anlagenmechaniker und arbeitete bei einem Heizungsbauer. Zudem engagierte er sich in einem Fußballverein. Doch sein Alkoholkonsum führte zu sexuellen Übergriffen.

 

Mohammad sei integriert 

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass Mohammad M. nach dem Geständnis und der Absolvierung von sechs Monaten Untersuchungshaft bereits als Heranwachsender in Deutschland integriert sei. Laut dem Pressesprecher des Gerichts stehe er während der dreijährigen Bewährungszeit "unter besonderer Beobachtung". Bei Verstößen könne die Bewährungszeit verlängert oder widerrufen werden, was zu einer Haftstrafe führen würde.

Die Entscheidung des Gerichts stieß auf gemischte Reaktionen. Die Verteidiger des Angeklagten betonen, dass die individuellen Umstände des Falls berücksichtigt werden sollten und betonen den Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts.

 

Opfer lehnt Entschädigung ab 

Das Opfer der Vergewaltigung befindet sich noch immer in Therapie und wird voraussichtlich lange unter den Folgen der Tat leiden. Sie lehnte das Angebot des Täters auf freiwillige Entschädigung ab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Debatte über den Umgang mit schweren Straftaten von jungen Erwachsenen und die Herausforderungen der Integration von Flüchtlingen in Deutschland.