Das Amtsgericht Weimar hat die Maskenpflicht an zwei Schulen in Thüringen außer Kraft gesetzt. Der Beschluss sorgt in den sozialen Medien für viel Aufregung.
"Fehlender Nutzen des Maskentragens"
Eine Mutter von zwei acht und 14 Jahre alten Jungen stellte einen Antrag an das Amtsgericht Weimar, weil sie das Kindeswohl aufgrund der Masken- und Schnelltestpflicht an den Schulen gefährdet sieht. Daraufhin wurde per einstweiliger Anordnung verfügt, dass an zwei Weimarer Schulen die Maskenpflicht nicht angeordnet werden darf. Zudem sind Schnelltests untersagt.
Die Gründe, die das Amtsgericht Weimar nennt, sind zum einen der "fehlende Nutzen des Maskentragens und des Einhaltens von Abstandsvorschriften für die Kinder selbst und Dritte" sowie die "Ungeeignetheit von PCR-Tests und Schnelltests zur Messung des Infektionsgeschehens."
Bildungsministerium nimmt Stellung
In der Presseerklärung des Bildungsministeriums in Erfurt heißt es, dass es zweifelhaft sei, ob der Beschluss überhaupt irgendeine rechtliche Wirkung habe. Dieser sei nämlich bisher nicht ordnungsgemäß bekannt gegeben worden. Zudem zweifelt das Ministerium an der Zuständigkeit des Amtsgerichtes Weimar. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung sei Sache der Verwaltungsgerichte und nicht des Familiengerichts, welches in diesem Fall die Entscheidung getroffen hat. Das Bildungsministerium fordert nun die Prüfung des Beschlusses durch ein höheres Gericht.
erschienen am 12.04.2021