Der Herbstplan der Staatsregierung sieht vor, dass sowohl der Schul-, als auch der Kindergartenbetrieb im Schuljahr 2022/2023 ohne Einschränkungen stattfindet. Der Präsenzunterricht soll aufrechterhalten werden. Flächendeckende Schulschließungen werden ausgeschlossen und die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sollen ohne Einschränkungen beim Betreuungsumfang offengehalten werden.
Infektionsgeschehen muss verfolgt werden
"Natürlich müssen wir das Infektionsgeschehen an Schulen und Kindertageseinrichtungen sorgsam verfolgen. Sollte sich das Pandemiegeschehen im Herbst erneut verstärken, wird mit Augenmaß und nach Abwägung aller zu berücksichtigenden pädagogischen und infektiologischen Gesichtspunkten über die mögliche Wiedereinführung von Schutzmaßnahmen entschieden", so Kultusminister Christian Piwarz.
Maskenpflicht ist nicht vorgesehen
Nur bei einer deutlich verschlechterten Pandemielage kommen Schutzmaßnahmen wie eine Test- und Maskenpflicht in Betracht und auch nur im Zusammenspiel mit gleichlaufenden Regelungen für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben. Falls eine Maskenpflicht gesetzlich möglich gemacht wird, sollen Grund- und Förderschulen davon ausgenommen werden. Aus pädagogischen Gründen und angesichts der mittlerweile gefestigten medizinischen Einschätzung zu seltenen Corona-Erkrankungen bei Kindern, ist eine Maskenpflicht für Grundschüler im Herbstplan nicht vorgesehen.
Mit dem Plan orientiert sich die Staatsregierung an Empfehlungen des Expertenrates der Bundesregierung. Der hatte sich Anfang Juni dafür ausgesprochen, die Testung nur auf Kinder und Jugendlichen mit Symptomen zu beschränken und nur bei Auftreten neuer und gefährlicherer Virusvarianten sowie bei Ausbrüchen durchzuführen.