Bei kleinem Einkommen in der Corona-Krise: Familien erhalten Unterstützung

Hilfe Anpassung des Kinderzuschlages zum 1. April als Notfall-KiZ

In den Zeiten der Corona-Krise stehen viele Familien durch wirtschaftliche Einschnitte vor existenziellen Sorgen. Familien, die durch die aktuelle Situation Einkommenseinbußen erleiden und aus diesem Grund jetzt nur noch ein kleines Einkommen für sich und ihre Kinder erzielen, sollen in dieser Zeit besser unterstützt werden. Aus diesem Grund wurde der Kinderzuschlag angepasst und vom heutigen 1. April an bis zum 30. September 2020 zu einem Notfall-KiZ umgebaut. Der Kinderzuschlag unterstützt Familien mit kleinen Einkommen mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld. Als kleines Einkommen gilt beispielsweise für eine Paarfamilie mit zwei Kindern ein Einkommen von zirka 1.400 bis zirka 2.400 Euro netto bei mittleren Wohnkosten.

Letzter Monat bei Prüfung ausschlaggebend

Was nun neu ist: Bisher wurde bei der Prüfung der eingehenden Einträge das durchschnittliche Einkommen der letzten sechs Monate betrachtet. Für Anträge ab dem heutigen 1. April 2020 ist das Einkommen der Eltern im letzten Monat bei der Prüfung, ob Notfall-KiZ bewilligt wird oder nicht, ausschlaggebend. Außerdem müssen Eltern beim Notfall-KiZ nun aktuell keine Angaben mehr zum Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben.

Ein Schutzschild für Familien schaffen

Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: "Mit dem Notfall-KiZ reagieren wir schnell auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Epidemie auf Familien. Viele Familien haben plötzlich von heute auf morgen nur noch ein kleines Einkommen. Diese Familien brauchen dringend staatliche Unterstützung für sich und ihre Kinder. Neben dem Kurzarbeitergeld und den Lohnfortzahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz, schaffen wir mit den Anpassungen des Kinderzuschlags einen zusätzlichen Schutzschild für Familien mit kleinen Einkommen vor den Corona-Folgen."

Sinkender KiZ bei steigendem Einkommen

Der Kinderzuschlag erreicht auch Selbständige oder Eltern, die noch keine zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und deswegen keinen Zugang zu Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld haben. In welcher Höhe der Kinderzuschlag gezahlt wird, hängt von der individuellen Situation ab wie dem Einkommen, der Anzahl der Kinder, den Wohnkosten und dem Alter der Kinder. Mit zunehmendem Einkommen verringern sich die 185 Euro nach und nach bis der KiZ ganz ausläuft. Wer den Kinderzuschlag erhält, ist grundsätzlich von den Kitagebühren befreit.

Zahlreiche Internetseiten bieten Informationen

Hier können Eltern prüfen, ob sie die Voraussetzungen erfüllen und bei einer positiven Prüfung den Antrag einfach hier online bei der Familienkasse stellen. Weitere Infos zum Kinderzuschlag in der aktuellen Situation gibt es unter www.kinderzuschlag.de, www.infotool-familie.de, www.familienportal.de und unter www.notfall-kiz.de.



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