Zugfahrt ohne Ticket endet in der Justizvollzugsanstalt

Blaulicht Reststrafe von 2.244,93 Euro unbeglichen

Die Zugbegleiterin der Mitteldeutschen Regiobahn informierte am 7. November 2022 gegen 14.15 Uhr die Bundespolizeiinspektion Chemnitz, dass auf der Fahrt von Leipzig nach Chemnitz ein Fahrgast keinen Fahrschein vorweisen kann und bat um Feststellung der Personalien.

Mann befand sich in Untersuchunhshaft

Eine Streife übernahm den Fahrgast nach Ankunft des Zuges in Chemnitz. Er wurde zur weiteren polizeilichen Bearbeitung in die Diensträume des Bundespolizeireviers Chemnitz verbracht. Bei der Überprüfung der Personalien des 27-Jährigen stellten die Beamten fest, dass dieser in der Vergangenheit bereits mehrfach wegen verschiedener Delikte polizeilich in Erscheinung getreten ist und sich bereits in Untersuchungshaft befand bzw. eine Freiheitsstrafe verbüßte.

Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen

Aktuell lag gegen ihn ein offener Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main vor. Wegen Diebstahl hatte er noch eine Reststrafe von 2.244,93 Euro bzw. eine Ersatzfreiheitsstrafe von 225 Tagen zu verbüßen. Da der 27-Jährige die offene Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er in die JVA Zwickau eingeliefert. Zudem erhielt er erneut eine Anzeige wegen Erschleichen von Leistungen.



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