Chemnitz/ OT. Schloßchemnitz, Sonnenberg. ) Einen 26-jährigen mutmaßlichen Raubstraftäter nahmen Polizisten am Donnerstag fest, nachdem zuvor seine Wohnung durchsucht worden war. Bei seiner Festnahme verletzte er einen Polizeibeamten.
Umsetzung eines Durchsuchungsbeschluss
Am Donnerstagmorgen gegen 6 Uhr hatten Beamte der Chemnitzer Kriminalpolizei die Wohnung des inzwischen 26-Jährigen im Stadtteil Schloßchemnitz aufgesucht, um einen über die Staatsanwaltschaft erwirkten Durchsuchungsbeschluss umzusetzen und den Beschuldigten (Staatsangehörigkeit: Russische Föderation) festzunehmen. Der Mann steht im Verdacht, als Haupttäter gemeinsam mit einem 39-jährigen und 24-jährigen Landsmann sowie einem 34-jährigen Libyer bei einem schweren Raub wenige Wochen zuvor auf dem Chemnitzer Sonnenberg beteiligt gewesen zu sein. Bei der Durchsuchung an seiner Wohnanschrift konnten die Ermittler den Gesuchten nicht antreffen. Dafür trat er einige Stunden später in Erscheinung.
Mann beschädigte Polizeiwagen und Beamten
Nachdem er von den polizeilichen Maßnahmen erfahren hatte, ging er offenbar wahllos auf den nächst ersichtlichen Funkstreifenwagen zu und beschädigte diesen. Dabei handelte es sich um ein Polizeifahrzeug der OEG (Operative Einsatzgruppe), welche gerade in der Hainstraße mit einer Verkehrskontrolle beschäftigt war. Mit einem Tritt gegen die Frontschürze brach der 26-Jährige den Parksensor des Fahrzeugs heraus. Im weiteren Verlauf ging er auf einen 38-jährigen Beamten der OEG los und griff diesen an. Bei seiner Festnahme leistete er Widerstand, wobei der 38-jährige Polizist eine leichte Verletzung erlitt.
Täter wurde verhaftet
Nachdem die Beamten ihn unter Kontrolle bringen konnten, erfolgte noch eine Durchsuchung des 26-Jährigen. Dabei fanden die Einsatzkräfte geringe Mengen von augenscheinlich Kokain. Am Freitag wurde der Beschuldigte nach einer Vorführung am Amtsgericht in eine Justizvollzugsanstalt in Untersuchungshaft gebracht. Zu den bereits geführten Ermittlungen gegen den Mann kommen nun noch weitere Anzeigen wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung sowie Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz hinzu.