Ein halbes Jahr lang mussten Gastronomen dicht machen, am Montag ging es in Chemnitz wieder los. Zumindest in den Außenbereichen der Cafés und Restaurants durfte wieder bewirtet werden. Am Donnerstag öffnen auch die Außengastronomie des Schlosshotels, die Ateliers und das Schlossgebäude im Wasserschloss-Ensemble Klaffenbach wieder für Besucher.
Das ist jetzt möglich
Aufatmen bei den Mietern im Wasserschloß Klaffenbach: "Seit dem 1. November 2020 konnten wir keine Restaurantgäste bewirten. Umso mehr freuen wir uns, dass wir ab 27. Mai im Außenbereich wieder starten können und unserer Passion nachgehen dürfen. Wir freuen uns auf unsere Gäste und danken für die Unterstützung in der langen Schließzeit", sagt Ralf Langer, Geschäftsführer des Schlosshotels Klaffenbach. Übernachtungen aus touristischen Gründen sowie Innengastronomie bleiben allerdings noch untersagt. Hinweise für den Restaurantbesuch gibt es unter www.schlosshotel-chemnitz.de.
Ausstellung verlängert
Die aktuelle Ausstellung im Schloss mit dem Titel "Mit Herz, Hand & Verstand - nachhaltiges Handwerk und dessen Macher" öffnet ebenfalls wieder für Besucher und kann bis zum 24. Oktober 2021 im Renaissanceschloss bestaunt werden. Nach der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung ist ein Besuch mit vorheriger Terminvereinbarung und einem tagesaktuellen negativen Schnelltest möglich. Besucher werden gebeten, hierfür die kostenlosen Schnellteststationen in der Region zu nutzen. Ausstellungsbesuche können per E-Mail an [email protected] und telefonisch während der regulären Öffnungszeiten unter 0371 26635-0 vereinbart werden. Der entsprechende Nachweis ist zusammen mit einem amtlichen Ausweisdokument beim Ticketkauf vorzulegen. Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen.
Kontaktverfolgung notwendig
Während des Ausstellungsbesuchs ist ein medizinischer Mundschutz bzw. eine FFP2-Maske ohne Ventil zu tragen. Im gesamten Haus wird um Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter gebeten. Alle Besucher sind zudem verpflichtet, Kontaktdaten für eine eventuelle Nachverfolgung zu hinterlassen. Ab sofort kann hierfür auch die Corona-Warn-App der Bundesregierung genutzt werden. Weitere Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen und Regeln finden Sie hier: