Für Donnerstag, den 12. Mai, hat die Gewerkschaft ver.di die Beschäftigten in Sozial- und Erziehungsberufen in kommunalen Kindertageseinrichtungen zum Warnstreik aufgerufen. Die Stadt Chemnitz wird als Träger der kommunalen Kindertageseinrichtungen vorab keine Schließungen oder Teilschließungen festlegen und auch keine Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen organisieren.
Eltern werden informiert
Sollten Beschäftigte aus kommunalen Kindertageseinrichtungen an dem Warnstreik teilnehmen und dies zu Einschränkungen in der Betreuung der Kinder führen, werden die Eltern durch die jeweilige Einrichtung informiert. Diese Einrichtungen haben eine Notbetreuung sicherzustellen. Ruft eine Gewerkschaft zum Streik auf, haben alle Arbeitnehmer:innen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom "Streikgegenstand" betroffen sind. Das Streikrecht ist verfassungsmäßig (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt.
erschienen am 11.05.2022